Dämmstoffe für den deutschen Markt erfüllen strengste Kriterien an den Brandschutz. Oft werden dem Dämmstoff brandhemmende Zusätze beigeführt, die nach genauerer Prüfung gesundheitlich oder umwelttechnisch bedenklich sind. Wie ist nun mit der europäischen POP-Verordnung zur Umsetzung der UNEP Stockholm/Basel Konvention zum Einsatz des Flammschutzmittels Hexabromcyclododecan (HBCD) für den Endanwender umzugehen?